Wer kann eine eidgenössische Volksinitiative unterschreiben und wie werden die Unterschriften kontrolliert?

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    Wer kann eine Initiative unterschreiben?

    Wer kann eine eidgenössische Volksinitiative unterschreiben und wie werden die Unterschriften kontrolliert?

    Die Volksinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, den politischen Prozess aktiv mitzugestalten. Beim Sammeln von Unterschriften müssen bestimmte Vorschriften beachtet werden.

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    Jede Person, die in der Schweiz stimmberechtigt ist, kann eine Initiative unterschreiben, einschliesslich Auslandschweizerinnen und -schweizer.

    Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer können Volksinitiativen unterschreiben, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und bei der zuständigen Botschaft angemeldet sind.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) der Bundeskanzlei

    Wer Unterschriften für eine Volksinitiative sammelt, muss gewisse formale Kriterien genau beachten. Es ist zum Beispiel wichtig, dass auf einem Unterschriftenbogen nur Stimmberechtigte derselben Gemeinde unterschreiben, denn es sind die Gemeinden, die als erste die Unterschriften kontrollieren.

    Die Unterschriften werden von zwei Behörden kontrolliert:

    • Die Gemeinden bestätigen die Gültigkeit der Unterschriften. Sie prüfen unter anderem, ob die Personen, die unterschrieben haben, im Stimmregister eingetragen sind und ob eine Person mehrfach unterschrieben hat.

    • Die Bundeskanzlei prüft, ob die Unterschriftsammlung den rechtlichen Anforderungen genügt.

    Wenn Sie eine Volksinitiative unterschreiben, müssen Sie nebst der Unterschrift Ihren Namen und Vornamen von Hand und gut lesbar notieren. Sie können die Unterschriftenbögen von Initiativen, für die im Moment Unterschriften gesammelt werden, im Internet herunterladen (PDF).

    Initiativen im Sammelstadium

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