Je nach Art und Alter des Fahrzeugs erfolgt die Prüfung in unterschiedlichen Intervallen von einem bis fünf Jahren. Sie erhalten dafür vom kantonalen Strassenverkehrsamt ein schriftliches Aufgebot.
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Fahrzeug ausserhalb der regelmässigen Prüfungsintervalle nachprüfen zu lassen. Dies kann bei einem Autoverkauf von Vorteil sein.
Im Fall von wesentlichen Änderungen des Fahrzeugs sind diese innert 14 Tagen zu melden und ein spezieller Prüftermin mit dem Strassenverkehrsamt zu vereinbaren. Sie dürfen Ihr abgeändertes Fahrzeug vor der Nachprüfung nicht weiterverwenden.
Eingeführte Fahrzeuge müssen vor der Zulassung zum Verkehr ebenfalls geprüft werden. Bei neuen Personenwagen wird anstelle einer Prüfung festgestellt, ob die Papiere und das Fahrzeug übereinstimmen.