Tempolimit und Geschwindigkeitsüberschreitungen

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    Tempolimit und Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h.

    Gut zu wissen

    Maximalgeschwindigkeit nach Strassentyp:

    Autobahn 120 km/h
    Autostrasse 100 km/h

    Haupt- und Nebenstrassen:
    Ausserorts 80 km/h
    Innerorts 50 km/h

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    Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch tiefere Geschwindigkeiten signalisiert werden. So kann beispielsweise auf Autobahnen zeitlich beschränkt oder auf gewissen Abschnitten auch Tempo 80 oder 60 signalisiert sein (hohe Verkehrsbelastung, hohe Schadstoffwerte, Baustelle, etc.). In Tempo-30-Zonen darf maximal mit 30 km/h und in Begegnungszonen mit 20 km/h gefahren werden.

    Wer zu schnell fährt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen:

    Überschreitung

    Innerorts

    Ausserorts (inkl. Autostrassen)

    Autobahn

    um 1-5 km/h

    40.-

    40.-

    20.-

    um 6-10 km/h

    120.-

    100.-

    60.-

    um 11-15 km/h

    250.-

    160.-

    120.-

    um 16-20 km/h

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    240.-

    180.-

    um 21-25 km/h

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    260.-

    über 25 km/h

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    Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einer Kontrolle eine Sicherheitsmarge abgezogen. Die genauen Zahlen finden Sie in Art. 8 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung.

    Zusätzlich sind bei grossen Überschreitungen folgende administrative Massnahmen vorgesehen:

    Innerorts

    Überschreitung um 16-20 km/h

    Verwarnung

    Überschreitung um 21-24 km/h

    1 Monat Entzug (mindestens)

    Überschreitung um 25 km/h und mehr

    3 Monate Entzug (mindestens)

    Ausserorts

    Überschreitung um 21-25 km/h

    Verwarnung

    Überschreitung um 26-29 km/h

    1 Monat Entzug (mindestens)

    Überschreitung um 30 km/h und mehr

    3 Monate Entzug (mindestens)

    Autobahn

    Überschreitung um 26-30 km/h

    Verwarnung

    Überschreitung um 31-34 km/h

    1 Monat Entzug (mindestens)

    Überschreitung um 35 km/h und mehr

    3 Monate Entzug (mindestens)

    Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn werden im Strafregister eingetragen und sind im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.

    Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden. Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerausweis in der Regel bis zur Abklärung von allfälligen Ausschlussgründen vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen. Ausserdem wird die Fahreignung der betroffenen Person verkehrspsychologisch überprüft.

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