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    Sie möchten auswandern und für längere Zeit im Ausland leben? Informieren Sie sich vor Ihrem Wegzug über Ihr Zielland, die dortigen Lebenshaltungskosten und die Formalitäten, die Sie in der Schweiz und im Zielland erledigen müssen.

    Verwenden Sie die «Checkliste» des EDA, damit Sie vor Ihrer Abreise nichts vergessen. 

    Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz anmelden. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Finden Sie mit einem Klick auf der EDA-Seite die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

    Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer möchten nach ihrer Pensionierung im Ausland leben. Bevor Sie sich für diesen Schritt entscheiden, informieren Sie sich über die Aufenthaltsbewilligungen für nicht erwerbstätige Personen, die Krankenversicherung, die Modalitäten für die Auszahlung der Renten im Ausland, die Steuern.

    Mit Ihrer Abreise aus der Schweiz ändert sich Ihre Situation in Bezug auf die Krankenversicherung, die AHV/IV und die berufliche Vorsorge.

    • AHV/IV

    • Berufliche Vorsorge

    • Krankenversicherung

    Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene ausüben. Dazu müssen Sie bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz und bei Ihrer Stimmgemeinde (normalerweise Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde) angemeldet sein.

    In den Kantonen Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin haben bis jetzt die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zudem das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene.

    • Politische Rechte – Anmeldung

    • Abstimmungen

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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