Die Schweiz will die europäische Drohnenregulierung übernehmen, welche einheitliche Flugregeln für den gesamten europäischen Luftraum vorsieht. Doch die Regulierung verzögert sich - bis auf Weiteres gilt das nationale Recht. Nebst den aktuellen Regeln für Drohnenflüge auf Bundesebene gelten in einigen Kantonen zusätzliche lokale Umwelt- und Lärmschutzauflagen oder sogar Flugverbote.
Drohnenkarte des BAZL
Auf der Flugzonenkarte des BAZL sehen Sie, in welchen Gebieten Sie fliegen dürfen, wo es Einschränkungen gibt und wo es verboten ist. Die Karte kann auch in der App «Swiss Map Mobile» angezeigt werden (unter dem Reiter «Luftfahrt»). Die App erkennt auch Ihren Standort.
Wo ist Drohnenfliegen erlaubt?
Mit einer Drohne, die weniger als 30 Kilogramm wiegt, dürfen Sie ohne Bewilligung fliegen. Sie müssen beim Fliegen aber immer direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne haben. Zudem gibt es bestimmte Situationen, in welchen Sie auch für kleinere Drohnen eine Bewilligung brauchen. Prüfen Sie vor einem Flug, ob und wie hoch Sie am gewünschten Ort fliegen dürfen. Rund um Flugplätze gilt ein grundsätzliches Flugverbot.
Wo ist Drohnenfliegen verboten?
Je nach Gewicht Ihrer Drohne, dürfen Sie an gewissen Orten nicht fliegen:
Wo/wann Sie nicht fliegen dürfen | |
Regeln für alle Drohnen |
|
Regeln für Drohnen ab 0,5 kg |
|
Drohnenfliegen: Kantonale Regeln
Klären Sie vor einem Flug mit den lokalen Behörden ab, ob es Flugeinschränkungen gibt. Einschränkungen gibt es beispielsweise bei Grossanlässen, bei internationalen Konferenzen oder Sportanlässen.
In der Schweiz gibt es noch keine Registrierungspflicht für Drohnen. Auf UAS.gate – einer Dienstleistung des BAZL - können sich allerdings freiwillig und kostenlos registrieren.
In der Nähe von Menschenansammlungen oder wenn Sie keinen direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne haben, dürfen Sie nicht fliegen. In Ausnahmefällen kann das BAZL jedoch eine Bewilligung für solche Flüge erteilen. Für Feste gibt es einfache «Standardbewilligungen».
Wenn Ihre Drohne mehr als 30 Kilogramm wiegt, brauchen Sie immer eine Bewilligung.
Falls ein Einsatz einer Drohne innerhalb der Verbotszone nötig ist, können Sie die Bewilligungsstelle auf der Drohnenkarte des BAZL ermitteln.
Wichtig ist, dass Sie für die Erstellung der Anträge genügend Zeit einplanen und sie möglichst früh einreichen.
Für eine Drohne ab 500 Gramm brauchen Sie in der Schweiz zwingend eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Million Schweizer Franken Deckungssumme. Es lohnt sich aber auch bei Kleindrohnen, den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung vor dem ersten Start abzuklären.
Grundsätzlich dürfen Sie über bewohntes Gebiet fliegen. Neben der Regel von mindestens 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen gelten aber auch die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und der Schutz der Privatsphäre: Wenn die Möglichkeit besteht, dass auf Ihrem Video Menschen zu erkennen sind oder wenn Sie über fremden Gärten fliegen, sind Sie verpflichtet, sich von den jeweiligen Personen eine Erlaubnis einzuholen.
Beim sogenannten FPV-Fliegen (First Person View) verfolgt die Pilotin oder der Pilot die Drohne auf einer Videobrille oder auf einem Monitor. Eine zweite Person muss in diesem Fall an Ihrem Standort sein und immer direkten Sichtkontakt zur Drohne haben um jederzeit die Steuerung übernehmen zu können. Sonst brauchen Sie eine Spezialbewilligung des BAZL.
FPV-Drohnen werden oftmals für Drohnen-Rennen eingesetzt. Für ein solches Rennen müssen Sie beim BAZL eine Bewilligung einholen.
Auch bei einer kleineren Drohne können die Rotoren zu schweren Schnittverletzungen führen. Stürzt eine Drohne ab, kann sie Personen am Boden verletzen. Tief fliegende Drohnen können Tiere in Panik versetzen. Nehmen Sie daher Rücksicht auf Mensch und Tier beim Drohnenflug. Wenn sich andere Luftfahrzeuge wie Helikopter oder Flugzeuge in der Luft befinden, landen Sie.
Eine allgemeine Beschwerdestelle gegen verbotene oder belästigende Drohnenflüge gibt es nicht. Am besten sprechen Sie die Pilotin oder den Piloten an. Sollte das nichts bringen, können Sie sich bei der Polizei beschweren.
Videoüberwachung durch Private (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB)
Schweizerischer Verband ziviler Drohnen: Kurse und freiwilliges Register (nicht anerkannt)