alle ausländischen, in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C) haben und weniger als 120 000 Franken im Jahr verdienen
im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz ein Erwerbseinkommen erzielen (z. B. Grenzgängerinnen, Wochenaufenthalter, Referentinnen, Sportler, Künstlerinnen)
Die anderen Steuerpflichtigen füllen eine Steuererklärung aus und werden im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert.
Ihr Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag von Ihrem Lohn ab. Erhalten Sie Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse, so wird der Betrag von den Leistungen abgezogen. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Wenn Sie an der Quelle besteuert werden, müssen Sie keine Steuererklärung ausfüllen.
Die Quellentarife sind kantonal unterschiedlich. Mehr erfahren Sie bei der für Sie zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
Für Informationen über die Quellensteuer wenden Sie sich an die kantonale Steuerverwaltung.